Sie kennen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, das möglicherweise verkauft werden soll? Nennen Sie uns die Immobilie. Kommt aufgrund Ihres erstmaligen Hinweises ein Verkaufs-Maklerauftrag mit uns zustande, erhalten Sie 500 € Tippgeber-Prämie.
Wählen Sie den passenden Weg.
Tippgeber-Prämie bei Zustandekommen eines Verkaufs-Maklerauftrags aufgrund Ihres erstmaligen Hinweises.
Sie müssen weder Eigentümerdaten recherchieren noch selbst vermitteln. Ein konkreter Hinweis auf eine möglicherweise verkaufsbereite Immobilie reicht.
Teilen Sie uns Straße, Hausnummer, PLZ und Ort mit. Wenn Sie den Namen des Eigentümers kennen, können Sie ihn freiwillig ergänzen.
Wir prüfen den Hinweis intern und entscheiden selbst, ob und auf welchem rechtlich zulässigen Weg eine Kontaktaufnahme sinnvoll ist.
Kommt aufgrund Ihres erstmaligen Hinweises ein wirksamer Verkaufs-Maklerauftrag mit uns zustande, entsteht die vereinbarte Tippgeber-Prämie.
Es geht nicht darum, Nachbarn auszuspionieren. Oft gibt es ganz alltägliche Hinweise oder Gespräche, aus denen sich ein möglicher Verkaufswunsch ergibt.
Zum Beispiel sind Rollläden über längere Zeit geschlossen oder das Objekt wird erkennbar nicht mehr regelmäßig genutzt.
Von öffentlich zugänglichem Raum aus ist erkennbar, dass Post über längere Zeit nicht geleert wird. Bitte nichts öffnen oder das Grundstück betreten.
Ein Garten oder Grundstück wird über längere Zeit offensichtlich nicht mehr genutzt oder gepflegt.
Im persönlichen Umfeld wird über Umzug, Verkleinerung, Zusammenziehen oder einen anstehenden Wohnortwechsel gesprochen.
Sie wissen aus Ihrem persönlichen Umfeld, dass ein Haus oder eine Wohnung geerbt wurde und die weitere Nutzung noch offen ist.
Freunde, Nachbarn, Kollegen oder Verwandte erwähnen, dass sie ihre Immobilie vielleicht verkaufen möchten.
Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn oder Vereinsbekannte: Oft entsteht der Gedanke an einen Verkauf lange bevor eine Immobilie öffentlich angeboten wird.
Betreten Sie keine fremden Grundstücke, öffnen oder fotografieren Sie keine Post und beschaffen Sie keine vertraulichen Unterlagen. Bitte übermitteln Sie keine sensiblen Informationen zu Gesundheit, Finanzen oder privaten Lebensumständen. Uns reicht ein konkreter, rechtmäßig erlangter Hinweis.
Dann brauchen Sie natürlich keinen Tipp abzugeben. Informieren Sie sich direkt über unsere kostenlose Marktwertermittlung auf Gutachterniveau und unsere professionelle Verkaufsbegleitung.
Die Objektadresse benötigen wir, damit wir den Tipp eindeutig zuordnen können. Alle weiteren Angaben helfen, sind aber teilweise freiwillig.
Nach dem Absenden erhalten Sie einen individuellen Tipp-Code.
Ihr Hinweis wurde gespeichert. Ihr persönlicher Tipp-Code lautet:
Bitte bewahren Sie den Code auf.
Damit es später keine Missverständnisse gibt, sollte die Prämie an klare Bedingungen geknüpft sein.
Nein. Sie geben lediglich den Hinweis. Bitte treten Sie nicht in unserem Namen als Vermittler auf und versprechen Sie niemandem Leistungen oder Konditionen. Wir entscheiden selbst, ob und auf welchem rechtlich zulässigen Weg wir Kontakt aufnehmen.
Ja. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort reichen für einen Tipp grundsätzlich aus. Wenn Sie den Eigentümernamen aus Ihrem persönlichen Umfeld bereits kennen, können Sie ihn freiwillig ergänzen.
Ja. In diesem Fall speichern Sie bitte den ausgegebenen Tipp-Code. Ohne spätere Identifikation kann eine Geldprämie naturgemäß nicht ausgezahlt werden.
Bitte übermitteln Sie nur sachliche Informationen, die Sie rechtmäßig kennen. Wir verwenden Hinweise ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Immobilientransaktion und beachten die hierfür geltenden Datenschutz- und Informationspflichten. Sensible private Informationen gehören nicht in das Formular.
Schreiben Sie uns einfach kurz per WhatsApp. Die konkrete Objektadresse können Sie anschließend sicher über das Tippgeber-Formular senden.