Was ist ein Bausparvertrag? Wie funktionieren Sparphase, Zuteilung und Bauspardarlehen? Und wann kann Bausparen für Kauf, Modernisierung oder die spätere Anschlussfinanzierung interessant sein? Hier erhalten Sie eine verständliche Übersicht.
Sie möchten wissen, ob ein Bausparvertrag zu Ihrem Ziel und Ihrem Zeithorizont passt? Lassen Sie Ihre Situation unverbindlich prüfen.
Ein Bausparvertrag verbindet regelmäßiges Sparen mit der Möglichkeit, später ein Bauspardarlehen zu vertraglich vereinbarten Konditionen zu nutzen. Zu Beginn wird eine Bausparsumme festgelegt. Während der Sparphase bauen Sie Bausparguthaben auf. Sind die tariflichen Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt, kann die Bausparsumme aus Guthaben und – sofern gewünscht und die Voraussetzungen erfüllt sind – Bauspardarlehen bereitgestellt werden.
Ein Bausparvertrag lässt sich am einfachsten in Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase verstehen.
Sie vereinbaren eine Bausparsumme und sparen regelmäßig in den Vertrag ein. Je nach Tarif gelten Regelsparbeitrag, Mindestguthaben und weitere Bedingungen. Gleichzeitig können Kosten wie eine Abschlussgebühr anfallen.
Für die Zuteilung müssen die jeweiligen Tarifvoraussetzungen erfüllt sein – insbesondere Mindestguthaben, gegebenenfalls Mindestsparzeit und eine ausreichende Bewertungszahl. Ein zukünftiger Zuteilungstermin ist vor Erreichen der Voraussetzungen nicht verbindlich garantiert.
Nach Zuteilung können Sie – sofern Sie das Darlehen benötigen und die Darlehensvoraussetzungen erfüllen – das Bauspardarlehen nutzen. Der vereinbarte Sollzins ist tariflich festgelegt.
Die tatsächlichen Werte sind tarifabhängig. Dieses vereinfachte Beispiel dient nur zum Verständnis.
Bausparen ist nicht automatisch für jeden sinnvoll. Entscheidend sind Ziel, Zeithorizont, Kosten, Förderung und gewünschte Zinssicherheit.
Ob eine Förderung möglich ist, hängt von Einkommen, Art der Einzahlung, Verwendung und weiteren Voraussetzungen ab.
Die Prämie beträgt aktuell 10 % der begünstigten Aufwendungen. Begünstigt sind bis zu 700 € pro Jahr bei Alleinstehenden bzw. 1.400 € bei zusammen begünstigten Ehegatten/Lebenspartnern. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € bzw. 70.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Aktuelle gesetzliche Werte beim BMF →Für begünstigte vermögenswirksame Leistungen im Bereich Bausparen bzw. Wohnungsbau beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % auf bis zu 470 € jährlich. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 40.000 € bzw. 80.000 € zu versteuerndem Einkommen bei Zusammenveranlagung.
§ 13 5. VermBG ansehen →Als späterer Eigenkapital- oder Finanzierungsbaustein beim Erwerb einer Immobilie.
Zum Beispiel für Dach, Fenster, Heizung, Sanierung oder andere wohnungswirtschaftliche Maßnahmen.
Als planbarer Baustein, wenn eine bestehende Finanzierung später teilweise abgelöst werden soll.
Wer heute noch nicht kauft, kann gezielt Kapital aufbauen und eine spätere Finanzierung vorbereiten.
Ein sinnvoller Bausparvertrag sollte zu Ihrem tatsächlichen Ziel passen. In einer persönlichen Beratung können gewünschte Bausparsumme, Sparrate, Zeithorizont, Fördermöglichkeiten und Verwendungszweck betrachtet werden.
Die Anfrage ist unverbindlich. Diese Seite stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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Das Bausparguthaben ist Ihr angespartes Geld. Das Bauspardarlehen ist der Kreditteil, den Sie nach Zuteilung und Erfüllung der Darlehensvoraussetzungen in Anspruch nehmen können. Zusammen ergeben beide vereinfacht die Bausparsumme.
Das hängt vom Tarif ab. Bei klassischen Tarifen kann das notwendige Mindestguthaben beispielsweise bei 40 oder 50 % der Bausparsumme liegen; andere Tarife können abweichen. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen.
Vor Erreichen der tariflichen Zuteilungsvoraussetzungen ist ein konkreter zukünftiger Zuteilungstermin grundsätzlich nicht verbindlich garantiert.
Je nach Tarif können insbesondere Abschlussgebühr und weitere vertraglich geregelte Kosten anfallen. Für einen fairen Vergleich sollten Sollzins, Effektivzins, Sparzins und sämtliche relevanten Kosten betrachtet werden.
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für bestimmte wohnungswirtschaftliche Sparleistungen. 2026 beträgt sie 10 % auf bis zu 700 € begünstigte Aufwendungen bei Alleinstehenden bzw. 1.400 € bei Ehegatten/Lebenspartnern; außerdem gelten Einkommens- und Verwendungsvoraussetzungen.
Ja, ein Bausparvertrag kann grundsätzlich für vermögenswirksame Leistungen genutzt werden. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage haben.
Für die Wohnungsbauprämie gibt es eine gesetzliche Sonderregelung: Wer beim Abschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach frühestens sieben Jahren einmalig auch ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.
Ja, bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung kommen beispielsweise Modernisierung, Sanierung oder bestimmte Maßnahmen am eigenen Wohnraum infrage.
Ein Bausparvertrag sollte nicht nur als Sparanlage betrachtet werden. Kosten und häufig geringe Guthabenzinsen können die Rendite der Sparphase begrenzen. Sein möglicher Nutzen liegt eher in der Kombination aus Sparen, Fördermöglichkeiten und späterer planbarer Finanzierung.